2. Herr A.________ sei schuldig zu erklären, der einfachen Verkehrsregelverletzung (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 24 km/h ausserorts), begangen am 10. April 2020 in Brünig, und er sei zu verurteilen zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 als Zusatzstrafe bzw. von CHF 500.00 als Gesamtstrafe. 3. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat Bern aufzuerlegen und Herrn A.________ sei für das oberinstanzliche Verfahren eine Entschädigung für seine Anwaltskosten gemäss noch einzureichender Kostennote auszurichten.