4. Anträge des Beschuldigten Rechtsanwalt B.________ beantragte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung namens und im Auftrag des Beschuldigten was folgt (pag. 430): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 12. November 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als Herr A.________ der einfachen Verkehrsregelverletzung (Überfahren einer Sicherheitslinie), begangen am 10. April 2020 in Brünig, schuldig erklärt und zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt wurde.