Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden, wie von Rechtsanwalt B.________ beantragt, zusätzlich fünf Auszüge aus Google Maps (vgl. pag. 432-436) zu den Akten genommen (pag. 420). Im Rahmen der nachfolgenden Einvernahme des Beschuldigten wurde bekannt gegeben, dass der Vorsitzende ebenfalls 16 Auszüge aus Google Maps erstellt hat. Auch diese wurden zu den Akten genommen (pag. 437-452). Rechtsanwalt B.________ erhielt für den Beschuldigten Kopien dieser Auszüge (pag. 423).