2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________ und Rechtsanwalt C.________, mit Schreiben vom 18. November 2021 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 336). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 2. Dezember 2021 (pag. 340 ff.). Mit ebenfalls form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 22. Dezember 2021 beschränkte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten die Berufung auf den Schuldspruch wegen qualifiziert grober Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Ziff. 1 des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs. Weiter wurde die Strafzumessung angefochten