3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 1'900.00, Gebühren des Gerichts von CHF 1'200.00 und Gebühren für den Auftritt des Staatsanwaltes von CHF 500.00, insgesamt bestimmt auf CHF 3'600.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 3'000.00. [Eröffnungsformel]