4. Mündlich eröffnet und begründet: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft 5. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Dispositiv und Motiv; unverzüglich, vorab per Fax)