Diese vorerwähnte Einschätzung und die Schlussfolgerungen bestätigte die Gutachterin im Rahmen des aktualisierten Gutachtens vom 14. Dezember 2021 und nach erneuter Exploration des Beschuldigten (pag. 1684 f.). Die Sicherheit anderer ist nach dem Gesagten erheblich gefährdet, zumal dem Beschuldigten eine vertiefte Störungs- bzw. Behandlungseinsicht fehlt und seine psychischen Störungen bis heute nicht behandelt werden konnten (pag. 995, pag. 1070, pag. 1073, pag. 1685). Es wird zum Ganzen ergänzend auf den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 20. Mai 2020 (pag. 1256 ff.) sowie die Beschlüsse der Vorinstanz vom 18. August 2020 (pag. 1278 ff.) und 17. November 2020 (pag.