Die Gefahr erneuter solcher Straftaten bestehe aufgrund einer lang andauernden psychischen Störung sowie einer Abhängigkeit von Suchtstoffen. Diese Störungsbilder begründeten unbehandelt völlig unstrukturierte Lebensumstände, die das Risiko von Delikten zusätzlich erhöhen würden (pag. 1073). Diese vorerwähnte Einschätzung und die Schlussfolgerungen bestätigte die Gutachterin im Rahmen des aktualisierten Gutachtens vom 14. Dezember 2021 und nach erneuter Exploration des Beschuldigten (pag.