1072 ff.). Ohne eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung sei das Risiko von weiteren Straftaten hoch. Die unbehandelte schizophrene Störung bei gleichzeitiger Suchterkrankung begründe insbesondere ein hohes Risiko für gewalttätiges Verhalten, ähnlich dem, was dem Beschuldigten aktuell vorgeworfen werde. Gerade im Zusammenwirken mit dem Konsum von psychotropen Substanzen wären dann sowohl im sozialen Nahraum als auch bei unbekannten Opfern schwere Schädigungen denkbar (pag 1072). Die Gefahr erneuter solcher Straftaten bestehe aufgrund einer lang andauernden psychischen Störung sowie einer Abhängigkeit von Suchtstoffen.