Bereits in der Vorabstellungnahme vom 25. Oktober 2019 hatte die Gutachterin festgehalten, dass das Risiko beim Beschuldigten für gewalttätiges Verhalten im Falle einer Entlassung aus der Haft hoch sei (pag. 995 f.). Die forensisch-psychiatrische Gutachterin diagnostiziert beim Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie (ICD-10 F20.0) und eine Abhängigkeit von multiplen Substanzen (insbesondere von Cannabis, Alkohol, Kokain und Amphetamin [ICD-10 F19.2]; pag. 1071, pag. 1685, pag. 1727). Der Beschuldigte ist nach den Darlegungen der Gutachterin zweifellos behandlungsbedürftig (pag. 1072 ff.).