1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 05. September 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf 1 Tag festgesetzt. 2. zur Bezahlung der auf den Schuldspruch gemäss Ziffer I.A. hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, pauschal bestimmt auf CHF 200.00. Für die Beurteilung des Schuldspruchs gemäss Ziffer I.A. hiervor werden oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet. V.