hiervor) erscheint eine Kostenauferlage an ihn aus Gründen der Billigkeit nicht angezeigt. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 9'252.95 werden daher vollumfänglich vom Kanton Bern getragen. Für den Schuldspruch werden oberinstanzlich keine Verfahrenskosten erhoben.