Die auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von pauschal CHF 200.00 sind demgegenüber dem Beschuldigten aufzuerlegen. Demnach hat der Kanton Bern die Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 24'450.00 und Auslagen von CHF 15'319.80, insgesamt bestimmt auf CHF 39'769.80 zu tragen.