Beim Beschuldigten ist ferner zumindest eine minimale Motivierbarkeit für eine therapeutische Behandlung erkennbar. Einerseits gab der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahme an der Berufungsverhandlung selbst an, mit dem Gefängnispsychiater Kontakt aufgenommen und schliesslich auch die Medikamente Zyprexa und Sequase, jedenfalls für eine gewisse Zeitdauer, eingenommen zu haben (pag. 1748, Z. 32 und pag. 1752, Z. 10 f.). Er habe angefordert, Gespräche haben zu können und psychologische Betreuung im Gefängnis zu erhalten (pag. 1748, Z. 32 ff.).