Demgegenüber befand sich der Beschuldigte über Monate in Behandlung bei Dr. med. AA.________, weshalb ihr eine ausführliche Begutachtung und gestützt auf diese Befunde eine Diagnose möglich war. Auch im vorliegenden Strafverfahren erfolgte eine umfangreiche und detaillierte forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten durch Dr. med. Z.________, unter Berücksichtigung der gesamten Krankengeschichte sowie unter mehrmaliger Exploration.