81 iden Schizophrenie gelitten und von ihm eine Gefahr für Gewaltdelikte ausgehen würde, die Diagnose bereits in den Jahren 2007 bis 2011 hätte gestellt werden müssen. Diesbezüglich gilt es nach Auffassung der Kammer zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte nicht im Rahmen jedes stationären oder ambulanten Aufenthalts eingehend psychiatrisch begutachtet worden war. Forensischpsychiatrische Diagnosen bedingen einer eingehenden und sorgfältigen Untersuchung über einen bestimmten Zeitraum und die Diagnose der paranoiden Schizophrenie erfordert, wie Dr. med. Z.________ zutreffend ausführt (pag.