Der Beschuldigte zeige in der reizarmen und hochstrukturierten Umgebung des Gefängnisses ein hinreichend angepasstes Verhalten, jedoch sei das Ausmass der derzeitigen Symptombelastung nicht wirklich beurteilbar. So habe der Beschuldigte aktuell gar keine Auskunft über sein inneres Erleben gegeben und sei während der ganzen Exploration sehr kontrolliert, dabei misstrauisch und unterschwellig gespannt gewesen.