Im aktualisierten Ergänzungsgutachten führt Dr. med. Z.________ aus, angesichts der gut dokumentierten Krankheitsvorgeschichte des Beschuldigten sei nicht davon auszugehen, dass die schwere psychische Störung und die multiple Substanzabhängigkeit in der Zwischenzeit «spontan ausgeheilt» seien. Die gutachterliche Beurteilung verändere sich im Vergleich zum Gutachten vom 20. Januar 2020 nicht. Der Beschuldigte zeige in der reizarmen und hochstrukturierten Umgebung des Gefängnisses ein hinreichend angepasstes Verhalten, jedoch sei das Ausmass der derzeitigen Symptombelastung nicht wirklich beurteilbar.