_ führte schliesslich aus, dass das Behandlungsbedürfnis nach wie vor bestehe. Die Behandlungs- und Therapiebereitschaft sei nicht gross, aber das fehlende Krankheitsbild sei typisch bei einer Schizophrenie. Es bestehe Aussicht auf Erfolg und die minime Motivierbarkeit sei beim Beschuldigten gegeben. So sei er in den Kliniken behandlungsbereit gewesen, habe sich auf die Therapien eingelassen und ein gutes Durchhaltevermögen aufgewiesen. Gemäss dem Gutachten sei die Rückfallgefahr hoch, wobei unbekannte sowie Opfer im sozialen Nahraum denkbar seien.