28.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Staatsanwältin E.________ entgegnete hierzu anlässlich ihres Parteivortrags an der Berufungsverhandlung vom 31. Januar 2022 im Wesentlichen, der Krankengeschichte sei zu entnehmen, dass der Beschuldigte auch in den Zeiten, in denen er abgesehen von gelegentlichem Cannabis-Konsum keine Drogen konsumierte, Ich- Störungen, akustische Halluzinationen und Verfolgungserlebnisse gehabt habe. In der Klinik in AD.________ (Ortschaft) habe der Beschuldigte angegeben, unter Zwangsgedanken zu leiden und einem Mitpatienten anvertraut, dass er Stimmen höre.