Der Beschuldigte habe Mühe, die Diagnose zu akzeptieren, was nachvollziehbar sei, da er schon oftmals in der Psychiatrie gewesen und diese Diagnosen eben nicht durchs Band erhalten habe. Weiter gehe die Gutachterin von einer Rückfallgefahr aus, wobei diese nur bei nicht vorhandener psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung bejaht werde. Dabei sei auch das Risiko von gewalttätigem Verhalten wie das aktuell vorgeworfene gegeben. Aus dem Grund werde schliesslich eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB empfohlen.