(Institution) aufgehalten, wobei «nur» noch von Polytoxikomanie die Rede gewesen sei, die paranoide Schizophrenie habe gänzlich gefehlt. Dem in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten sei zu entnehmen, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie und einer Abhängigkeit von multiplen Substanzen leide. Der Beschuldigte habe Mühe, die Diagnose zu akzeptieren, was nachvollziehbar sei, da er schon oftmals in der Psychiatrie gewesen und diese Diagnosen eben nicht durchs Band erhalten habe.