Daraus resultiert eine Gesamtstrafe von CHF 200.00. Die Schuldfähigkeit des Beschuldigten war gemäss dem forensischpsychiatrischen Gutachten zum Tatzeitpunkt etwa in mittlerem Masse herabgesetzt (pag. 1089). Dies bewirkt eine Herabsetzung auf ein sehr leichtes Tatverschulden, weshalb sich die Übertretungsbusse auf CHF 100.00 reduziert. Der Beschuldigte ist zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 zu verurteilen, dies als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 05. September 2019. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird auf einen Tag festgesetzt (Art. 106 Abs. 2 StGB).