Für den Konsum vor dem 05. September 2019 erachtet die Kammer eine Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 150.00 als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Hiervon werden 2/3, somit CHF 100.00, asperiert, woraus eine provisorische Gesamtstrafe von CHF 400.00 resultiert. Nach Abzug der Grundstrafe ergibt dies eine Zusatzstrafe von CHF 100.00. Für den Konsum am 06. September 2019 erachtet die Kammer eine Busse von CHF 100.00 als angemessen, welche in Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur Zusatzstrafe addiert wird. Daraus resultiert eine Gesamtstrafe von CHF 200.00.