der als Referenz heranzuziehenden Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien; Stand per 01. Januar 2019, gleichlautend der Stand per 1. Januar 2021) ist diesfalls eine Busse von mind. CHF 300 auszusprechen. Demnach bildet die Übertretungsbusse für den geringfügigen Diebstahl von CHF 300.00 die konkret schwerere Straftat und demzufolge die Einsatzstrafe. Für den Konsum vor dem 05. September 2019 erachtet die Kammer eine Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 150.00 als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.