74 26.2 In concreto Um die Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 05. September 2019 bilden zu können, ist in einem ersten Schritt festzustellen, welches Delikt aufgrund der abstrakten Strafdrohung als schwerste Straftat zu gelten hat. Bei gleicher abstrakter Strafdrohung kann es die konkret schwerste Tat, bei gleicher konkreter Schwere die zeitlich erste Straftat sein (MATHYS, a.a.O., N 541). Mit Strafbefehl vom 05. September 2019 wurde der Beschuldigte wegen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von CHF 300.00 verurteilt (pag.