26. Retrospektive Konkurrenz 26.1 Allgemeine Ausführungen In Bezug auf die teilweise retrospektive Konkurrenz hat das Bundesgericht erwogen, dass zeitlich nach einer Vorstrafe begangene Delikte unabhängig dieser Vorstrafe zu sanktionieren sind, selbst wenn zu dieser Vorstrafe eine Zusatzstrafe infolge retrospektiver Konkurrenz festzusetzen ist. In diesem Fall sind die Zusatzstrafe und die davon unabhängig gebildete Strafe für die neuen Delikte zu addieren (BGE 145 IV 1). Das Vorgehen bei Bildung einer Teilzusatzstrafe hat das Bundesgericht wie folgt umschrieben: