Er wisse, er sollte die Fernhalteverfügung ernst nehmen, aber er habe das ehrlicherweise zu wenig ernst genommen. Er habe das einfach ignoriert aufgrund seiner Liebe zu ihr. Er werde sie nicht vergessen (pag. 1411, Z. 29 ff.). Er gab sogar anlässlich der selbigen Einvernahme an, dass er sich oft am R.________weg in H.________(Ortschaft) aufgehalten habe, da seine Exfreundin dort wohne und es viele Anlaufstellen gebe, wo sie jeweils sei und er sie einfach aufsuchen wolle (pag. 1409 Z. 32 f., Z. 45).