Über Kalligraphie hätten sie auch gut diskutiert. Irgendwann habe die Beziehung zu bröckeln begonnen und er habe sie genervt, obwohl er nichts gesagt habe (pag. 216, Z. 289 ff.). Anlässlich der dritten Einvernahme gab der Beschuldigte dann auf die Frage, warum er möglicherweise am 15. August 2019 zu M.________ an den R.________weg gewollt habe, an: «Ich habe die Frage schon öfters beantwortet. Ich bin gerne in ihrer Nähe. Nicht um sie zu «Stalken» oder so, sondern um in ihrer Nähe zu sein. Ich werde noch länger versuchen, sie zurückzubekommen.» (pag. 237, Z. 439 ff.). Daraus folgt, dass der Beschuldigte im Rahmen der ersten Einvernahmen in Bezug auf M._