(Einkaufszentrum) erhalten und während 2-3 Monaten auch nicht in die F.________(Haltestelle) gehen dürfen. Er sei trotz polizeilichem Verbot ins S.________ (Einkaufszentrum) gegangen (pag. 215, Z. 220 ff.), weil er seine Ex- Freundin habe sehen wollen (pag. 215, Z. 231). Auf Vorhalt, dass ihn M.________ aber nicht sehen wollte, antwortete der Beschuldigte, er habe seine Antwort jetzt gegeben (pag. 215, Z. 235). Auf die Frage, wie er dazu komme, sie immer noch in AE.________(Ortschaft) zu besuchen, antwortete der Beschuldigte, sie hätten eine gute Beziehung gehabt. Über Kalligraphie hätten sie auch gut diskutiert.