22.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 22.3.1 Vorbringen der Verteidigung Fürsprecherin B.________ brachte im Rahmen ihres Parteivortrags vor, aus Sicht der Verteidigung sei das Vorgehen der Vorinstanz ein falscher Ansatz. Denn die Schuldfähigkeit müsse erstellt sein und nicht umgekehrt. Liege kein Gutachten vor, werde davon ausgegangen, dass die Schuldunfähigkeit nicht erstellt und e contrario die Schuldfähigkeit gegeben sei. Dies sei hier aber gerade anders.