die Verletzung des Hausrechts das Rechtsgut der Genossenschaft, über ihre Räumlichkeiten zu verfügen. Sinn und Zweck eines Sicherheitsdienstes ist es – wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat – die Sicherheit und Ordnung in den Räumlichkeiten zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Hausherrin ihre Verfügungsgewalt ungestört ausüben kann. Um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, muss erfahrungsgemäss auch die Durchsetzung des Hausrechts sowie die Ahndung von Verstössen gegen die Hausordnung bzw. gegen ein Hausverbot Teil der Aufgabenerfüllung sein.