O., S. 1117). So können etwa eine Liegenschaftsverwaltung oder ein Sicherheitsmitarbeiter in einem Geschäft auch ohne schriftliche Vollmacht im Namen des geschädigten Eigentümers Strafantrag stellen, weil sie aufgrund ihrer Funktion als zur Wahrung des Hausrechts verpflichtet und als zur Antragstellung im Namen des Eigentümers ermächtigt anzusehen sind (Urteile des Bundesgerichts 6B_295/2020 vom 22. Juli 2020 E. 1.6.1. und 1.6.2. und 6B_924/2016 vom 24. März 2017 E. 4). 20.2 Subsumtion Wie die Vorinstanz zutreffend erwogen hat, liegt ein gültiges Hausverbot gegen den Beschuldigten für das X._____