20. Hausfriedensbruch 20.1 Gesetzliche und theoretische Grundlagen zu Art. 186 StGB Vorab kann auf die umfangreichen theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 186 StGB und insbesondere auch die zutreffenden Erwägungen in Bezug auf die Ausübung des Hausrechts und der Strafbarkeitsvoraussetzung des gültigen Strafantrags verwiesen werden (pag. 1509 f., S. 51 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und insbesondere mit Blick auf die Subsumtion teilweise wiederholend ist auf Nachfolgendes hingewiesen: Gemäss Art.