Auch dem aktuellen Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun ist zu entnehmen, dass sich die Aggressionen des Beschuldigten zwar nicht gegen Personen, aber immerhin gegen Sachen, richten. Auch sind den Akten Vorkommnisse zu entnehmen, bei denen nach Ansicht der Kammer wahnhafte Züge im Verhalten des Beschuldigten sowie ein gestörtes Realitätserleben auszumachen sind (Verbrennen von Bildern wegen negativ geladener Energie), welche durch die im psychiatrischen Gutachten gestellte Diagnose erklärbar sind. Schliesslich distanziert sich der Beschuldigte auch oberinstanzlich von den Taten bzw. gibt an, sich weder an den Tathergang noch an die Person erinnern zu können.