Das schlüssige und lege artis erstellte Gutachten hat zudem nicht an Aktualität eingebüsst. Nach erneuter Exploration, bei der der Beschuldigte wiederum eine ausführliche psychiatrische Befunderhebung ablehnte, führte die Gutachterin im Ergänzungsgutachten vom 14. Dezember 2021 aus, im Vergleich zum Vorbefund hätten sich keine wesentlichen Veränderungen des Zustandsbildes gezeigt. Der Beschuldigte sei im Kontakt, wie bereits anlässlich früherer Gespräche, sehr kontrolliert, dabei unterschwellig gereizt und misstrauisch.