64 ler Kommentar, Strafrecht I, 4. Aufl. 2019, N. 67 f. zu Art. 19 StGB). Auch für das schweizerische Recht gilt daher, dass die rechtlichen Anforderungen an die verminderte Schuldfähigkeit bzw. die Schuldunfähigkeit mitentscheidend sind, ob eine solche bei einer bestimmten Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens gegeben ist.