In der forensischen Psychiatrie wird dies zum einen damit begründet, dass die Grenze, bis zu welchem Ausmass Einsicht in das Unrecht einer Handlung erwartet und in welchem Umfang Selbststeuerung von einem Menschen verlangt werden kann, eine rein normative Entscheidung sei; zum anderen sei es mit empirischen Methoden nicht möglich, eindeutige Aussagen zum Ausmass psychischer Beeinträchtigungen über einen bereits lange vergangenen Zeitpunkt zu machen (MÜLLER/NEDOPIL, Forensische Psychiatrie, 5. Aufl. 2017, Ziff. 4.1.2 S. 41).