Sie erachtete eine psychiatrische Behandlung des Beschuldigten als dringend indiziert. Ebenfalls hielt sie fest, es sei wahrscheinlich, dass – vorausgesetzt der Beschuldigte habe die Taten begangen – Symptome der schweren psychischen Störung (z.B. Veränderungen von Antrieb und Affekt, möglicherweise verändertes Realitätserleben) eine wichtige Rolle gespielt hätten. Zum damaligen Zeitpunkt sei die Lebenssituation des Beschuldigten völlig ungeregelt gewesen, was sicherlich zu starkem Stresserleben geführt, sich wiederum negativ auf die Symptomatik der schizophrenen Störung ausgewirkt und den Suchtmittelkonsum gefördert habe (pag. 994). Das von Dr. med.