Das Ergänzungsgutachten vom 23. April 2020 und das aktuelle Ergänzungsgutachten vom 14. Dezember 2021 bestätigten die Erwägungen des Gutachtens und gaben aktuelle Befunde wieder. Das Gutachten und die Exploration des Beschuldigten sind damit vollständig. Das Gutachten von Dr. med. Z.________ vom 20. Januar 2020 enthält eine ausführliche Begründung der Diagnose des Beschuldigten. Die Gutachterin setzte sich hinlänglich mit den Akten, den Angaben des Beschuldigten, dessen Lebensumstände, Entwicklung und Vorstellungen auseinander.