Auch bezüglich Lärmverursachung seien mehrere Einträge verfasst. Der Beschuldigte schlage in Momenten, in denen er sich nicht kontrollieren könne, immer wieder gegen Wände, Fenster und Zellentüren. In einer Zelle habe der Beschuldigte damit sogar einen Bruchschaden angerichtet, an einem doch sehr massiven Fensterglas. Die Aggressionen des Beschuldigten hätten sich nie gegenüber Personal oder Mitinsassen geäussert und disziplinarisch sei er nicht verzeichnet (pag. 1716 f.). 18.6 Erwägungen der Kammer