18.5 Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun vom 14. Januar 2022 Dem oberinstanzlich eingeholten Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun vom 14. Januar 2022 ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte als freundlich und höflich wahrgenommen und sein Verhalten gegenüber dem Personal nie Anlass zur Beanstandung gegeben habe. Jedoch sei es während des gesamten Aufenthalts immer wieder zu kleinen Vorkommnissen gekommen. So habe der Beschuldigte mehrfach die Brandmeldeanlage ausgelöst, indem er in der Zelle Papier verbrannt habe. Auch bezüglich Lärmverursachung seien mehrere Einträge verfasst.