Hinweise für solche Zwangsgedanken fänden sich auch in der Krankengeschichte. In diesem Fall sei die Einsichtsfähigkeit zwar nicht zwingend vermindert oder aufgehoben gewesen, es sei aber denkbar, dass diese Zwangsgedanken – bei gleichzeitigem mehr oder weniger intensiven Substanzkonsum im Vorfeld der Tat – einen so starken inneren Handlungsdruck erzeugt hätten, dass die Steuerungsfähigkeit vermindert oder sogar aufgehoben gewesen sei. Es sei zu