60 äussern (pag. 1056 ff.). Ferner ist dem Gutachten zu entnehmen, dass es etwa ab Sommer/Herbst 2018 zu einer Verschlechterung des Zustandsbilds gekommen sei, ausgelöst durch vermehrten Substanzkonsum. So habe der Beschuldigte in seinem Wohnheimzimmer Bilder verbrannt, wobei die Motivation eindeutig wahnhaft gewesen sei. Dennoch habe der Beschuldigte in dieser Situation auf seine Umgebung offenbar keinen «eindeutig verrückten» Eindruck gemacht. Selbst anlässlich der darauffolgenden stationären psychiatrischen Behandlung in der AK.