Es sei insgesamt der Eindruck entstanden, dass der Beschuldigte um eine möglichst unauffällige Selbstdarstellung bemüht gewesen sei und Symptome dissimuliert habe. Anlässlich des zweiten Gesprächs mit der Gutachterin und nach Durchsicht der Vorabstellungnahme sei der Beschuldigte dann nicht mehr bereit gewesen, sich vertieft auf das Gespräch einzulassen und habe es bei vielen Themen explizit abgelehnt, sich zu