Nach Ansicht der Psychiaterin sei eine «Wahnstimmung» feststellbar gewesen. Der Beschuldigte habe angedeutet, dass er sich mit belastenden, da mit Gewalt zusammenhängenden, Denkinhalten beschäftigen müsse und habe hierbei das Wort «Zwangsgedanken» verwendet, ohne dieses Erleben genauer beschreiben zu wollen. Es sei insgesamt der Eindruck entstanden, dass der Beschuldigte um eine möglichst unauffällige Selbstdarstellung bemüht gewesen sei und Symptome dissimuliert habe.