Auch im Zeitpunkt der eigenen Explorationen sei der Beschuldigte formalgedanklich weitgehend geordnet gewesen und habe auf Nachfrage produktiv-psychotische Symptome verneint. Ein Wahn habe nicht eindeutig festgestellt werden können, allerdings sei der Beschuldigte sehr misstrauisch gewesen, habe immer wieder ängstlich-unsicher und angespannt gewirkt und angedeutet, er habe das Gefühl gehabt, das «nicht alles sauber» ablaufe, ohne dies näher konkretisieren zu können. Nach Ansicht der Psychiaterin sei eine «Wahnstimmung» feststellbar gewesen.