Gemäss der ausführlich dokumentierten Krankheitsgeschichte habe sich der Beschuldigte seit dem Jahre 2007 wiederholt in stationärer psychiatrischer Behandlung und im Zeitraum eines Jahres, von Ende 2014 bis Oktober 2015, in regelmässiger ambulanter Behandlung befunden. Die Gutachterin führt aus, aufgrund der Akten und der Angaben des Beschuldigten gebe es keinen Zweifel daran, dass er seit dem frühen Jugendalter Cannabis konsumiere und sich sein Konsum im Verlauf auf andere Substanzen, namentlich Ecstasy, Alkohol, Amphetamine und Kokain, ausgeweitet habe. Es sei nicht einfach gewesen, nachzuvollziehen, in welchen Lebensphasen welche Substanzen konsumiert wurden;