59 von Dr. med. Z.________ vor. Schliesslich beantwortete die Gutachterin mit Stellungnahme vom 19. Januar 2022 eine Ergänzungsfrage (pag. 1726 ff.). Gemäss der ausführlich dokumentierten Krankheitsgeschichte habe sich der Beschuldigte seit dem Jahre 2007 wiederholt in stationärer psychiatrischer Behandlung und im Zeitraum eines Jahres, von Ende 2014 bis Oktober 2015, in regelmässiger ambulanter Behandlung befunden.