18.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 18.3.1 Vorbringen der Verteidigung Fürsprecherin B.________ führte anlässlich ihres Parteivortrags an der Berufungsverhandlung in Bezug auf das Gutachten bzw. die Frage der Schuldfähigkeit im Wesentlichen aus, das psychiatrische Gutachten sei jedenfalls in Teilen nicht wirklich nachvollziehbar, denn es sei ja gerade angeordnet worden, um die Frage der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten abzuklären. Die Gutachterin komme zum Schluss, dass die Schuldfähigkeit entweder eingeschränkt oder gar nicht vorhanden gewesen sei und diskutiere dann Varianten.